Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft.
Mitglied kann man nur bei Zuweisung einer Wohnung werden.
Ihre Anteile werden unter anderem für Sanierungen, Modernisierungen und Rücklagen verwendet.
Ein Geschäftsanteil beträgt 300,- Euro.
Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist neben dem Eintrittsgeld in Höhe von 60,- Euro ein Geschäftsanteil (Pflichtanteil) zu übernehmen.
Für die Überlassung einer Wohnung sind weitere Anteile (Pflichtanteile) zu übernehmen
Es können fünf weitere (freiwillige) Anteile erworben werden.
1.Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, auf die Erben über. Das Geschäftsguthaben (=Wert der Geschäftsanteile) wird mit Feststellung der Bilanz des Sterbejahres, das ist in der Regel nach der Mitgliederversammlung des Folgejahres, ausgezahlt.
2.Hatte das verstorbene Mitglied eine Wohnung und besteht das Mietverhältnis nach dem Tod weiter, z. B. mit dem Ehegatten oder sonstigen Personen, die mit dem/der Verstorbenen einen gemeinsamen Haushalt führten (§ 563 BGB), so kann eine Übertragung des Geschäftsguthabens mit Zustimmung des Vorstands erfolgen.
3.Will ein Erbe, der nicht unter Ziffer 2 fällt, das Mietverhältnis fortsetzen, kann der Eintritt in das Mietverhältnis abgelehnt werden und die Genossenschaft das Vertragsverhältnis kündigen. Hinsichtlich des Geschäftsguthabens siehe Ziffer 1.
Geschäftsguthaben (=der Wert der Geschäftsanteile) können mit Zustimmung des Vorstandes übertragen werden bei Anmietung einer Wohnung, bei Eintritt ins Mietverhältnis nach Tod bzw. bei Fortsetzung des Mietverhältnisses durch Erben.
Die Mitgliedschaft kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung gekündigt werden. Sie muss der Genossenschaft mindestens drei Monate vorher in schriftlicher Form zugehen.
Die Auszahlung des Geschäftsguthabens (=Wert der Anteile) erfolgt nach Feststellung der Bilanz des letzten Mitgliedschaftsjahres, also in der Regel nach der Mitgliederversammlung des auf das Ausscheiden folgenden Jahres.
Änderungen benötigen wir stets in Schriftform.
Im Falle einer Namensänderung benötigen wir die entsprechende Urkunde in Kopie (z.B. Heiratsurkunde).
Freiwerdende oder freie Wohnungen werden auf unserer Homepage unter Mietangebote angeboten.
Bei Interesse bewerben Sie sich bitte direkt mit dem Online-Formular.
Unter Downloads können Sie einen Antrag auf Wohnungstausch beantragen. Sollten wir eine passende Wohnung in unserem Bestand haben, so werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietverhältnisses ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann. Die Genehmigung wird im Einzelfall entschieden. Eine vollständige Überlassung der Wohnung an Dritte wird nicht gestattet.
Füllen Sie das entsprechende Formular „Antrag Untervermietung“ im Mitgliederbereich unter Downloads aus.
Gemäß Miet- und Nutzungsvertrag müssen alle Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben bei uns angemeldet werden. Hierfür verwenden Sie bitte unseren Vordruck unter Downloads im Mitgliederbereich.
Die Anmeldung führt nicht dazu, dass Personen, die unberechtigt im Haushalt leben oder einziehen, dann berechtigt sind.
Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der Schriftform (§ 568 BGB). Eine Kündigung in Textform (Fax oder E-Mail) ist unwirksam. Sie können hierzu unseren Vordruck unter Downloads im Mitgliederbereich verwenden.
Das Halten von Hunden und Katzen ist genehmigungspflichtig und wird im Einzelfall entschieden. Bitte verwenden Sie für den Antrag den vorgefertigten Vordruck unter Downloads.
Für Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen wird keine Genehmigung benötigt.
Für anstehende Reparaturen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an Ihren zuständigen Objektbetreuer. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie auf unseren Hausaushängen oder hier Ansprechpartner
Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie sich bei Notfällen an die im Treppenhaus ausgehängten und auf unserer Homepage aufgeführten Firmen wenden. Wir bitten zu beachten, die Firmen nur bei akuten Fällen zu kontaktieren, da unberechtigt in Anspruch genommene Leistungen dem jeweiligen Wohnungsmieter in Rechnung gestellt werden.